Risikomanagement in der Strom- und Gasbeschaffung

Mit dem Jahreswechsel 2016/2017 empfehlen wir die Strom- und Gasbeschaffung für die Jahre 2019 ff ins Auge zu fassen. Mit entsprechend vereinbarten Lieferverträgen, die eine Teilmengenbeschaffung zulassen, sind Sie jederzeit handlungsfähig und können zielgerecht auf Marktgeschehen reagieren. Vertraglich vereinbart sind in diesen Fällen lediglich die Servicegebühren für den Energieversorger. Die Energiekosten entstehen über den Mittelwert des Börseneinkaufs.

Minimieren Sie das Beschaffungsrisiko und streuen Sie Ihren Einkauf!

Wir beraten Sie gerne.